Abrechnungsmodell VEWA

In Mehrfamilienhäusern ist der Energie- und Wasserverbrauch der einzelnen Wohnungen sehr unterschiedlich und hängt wesentlich vom Verhalten der Bewohner ab. So variiert der Energieverbrauch für die Heizung in gleich grossen Wohnungen um Faktor 3, beim Wasser gar um Faktor 8.

Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkosten-Abrechnung (VEWA)

Die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) schafft Transparenz, Gerechtigkeit und einen Anreiz für den sorgsamen Umgang mit den Ressourcen.

Die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) sorgt für eine verursachergerechte Verteilung von zentral anfallenden Aufwendungen für Wärme-, Kälte- und Wasserversorgung in zentral versorgten Wohn- und Geschäftshäusern und Überbauungen mit mehreren Nutzeinheiten. Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Energie und Wasser ist kantonal unterschiedlich geregelt. Mit dem Ziel, die Abrechnungsmethodik zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und auf die neuen Baustandards anzupassen, wurde dieses Abrechnungsmodell erstellt. Es ersetzt ab 2018 das bisherige Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) und das Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Wasserkostenabrechnung (VWKA) in der Anwendung auf Neubauten (siehe Kapitel 1.3, Abgrenzung). Für Altbauten und Bauten mit Heizkostenverteilern sind die Besonderheiten gemäss Kapitel 10 zu berücksichtigen.

Als wesentliche Erweiterung wurde die Abrechnung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) in die VEWA integriert. Dies, da seit 1.1.2018 bei Mehrparteienhäusern mit Verbrauch von selbst produziertem Strom (aus Photovoltaik oder anderen Energiequellen) die Eigentümerschaft respektive deren Verwaltung für die Messung und Abrechnung des Stromverbrauches verantwortlich sein kann.

Das Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) wurde durch den Schweizerischen Verband für Energie- und Wasserkostenabrechnung (SVW) im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) erstellt.
Es wird zudem von allen wichtigen Anspruchsgruppen, deren Vertreter in der Arbeitsgruppe dieses Projektes mitwirkten, mitgetragen und zur Anwendung empfohlen.