• Produkte & DienstleistungenProdukte & Dienstleistungen
  • Über Techem
  • Energie sparenEnergie sparen
  • KontaktKontakt
FAQ

Antworten auf Ihre Fragen (FAQs)

Ablesung

Ablesung allgemein

- Was bedeutet mobile Datenerfassung (MDE)?
- Wie sicher ist die Erfassung der Ablesedaten mit dem Mobilen Computer?
- Kann ich vor dem Ablesetermin eine Kontroll-Ablesung vornehmen?
- Ist es für die Ablesung immer notwendig, in die Wohnung zu kommen?
- Was passiert, wenn in einer Wohnung nicht abgelesen wurde oder nicht abgelesen werden konnte?
- Was mache ich, wenn ich den Ablesetermin nicht wahrnehmen kann?

Was bedeutet mobile Datenerfassung (MDE)?
Mobile Datenerfassung steht für elektronische und beleglose Ablesung mit einem Mobilen Computer (MC). So werden bei allen elektronischen Erfassungsgeräten, z.B. Heizkostenverteilern oder Wärmezählern, die Verbrauchswerte elektronisch ausgelesen. Konventionell abgelesen wird nur noch bei den Heizkostenverteilern nach Verdunstungs-prinzip.

Wie sicher ist die Erfassung der Ablesedaten mit dem Mobilen Computer?
Sie ist sicherer, genauer, schneller und vermeidet mögliche Fehlerquellen im Vergleich zum konventionellen Ablesen. Sie können alle Ablesewerte auf Ihrer Abrechnung nachvollziehen. Es ist zwar nicht nötig, aber wenn Sie möchten, können Sie sich natürlich während der Ablesung die entsprechenden Werte notieren.

Ist es für die Ablesung immer notwendig, in die Wohnung zu kommen?
Das kommt auf die Messgeräte in Ihrer Wohnung an. Je nach eingesetzter Technik gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Bei der lokalen Ablesung werden die Werte direkt am Gerät abgelesen, deshalb ist in diesem Fall das Betreten der Wohnung notwendig. Den Termin dafür erfahren Sie auf jeden Fall rechtzeitig.
Bei der zentralen Ablesung werden alle Werte an einer zentralen Stelle der Liegenschaft abgelesen, hier ist also das Betreten der einzelnen Wohnungen nicht notwendig. M-Bus Technik oder drahtlose Funktechnologie macht dies möglich.

Was mache ich, wenn ich zum angekündigten Ablesetermin nicht zu Hause sein kann?
Der bekannt gegebene Ablesetermin gilt immer für das gesamte Haus, denn es ist wichtig, alle Wohnungen am selben Tag abzulesen. Können Sie diesen Termin nicht selbst wahr-nehmen, sollten Sie einem Nachbarn oder dem Hausmeister Ihren Wohnungsschlüssel geben. Falls der Ableser Sie zum Ablesetermin nicht antrifft, bekommen Sie einen zweiten Termin per Anmeldekarte, der ebenfalls kostenlos ist. Wenn dieser auch nicht zustande kommt, ist der dritte Ablesetermin jedoch kostenpflichtig.