Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Lieferungen und Leistungen der Techem (Schweiz) AG, im Nachfolgenden Techem genannt.  

1.2 Abweichungen gelten nur in gegenseitigem Einverständnis und in schriftlich festgehaltener Form. Allgemeine Bedingungen des Kunden, die in irgendeiner Form mit der Bestellung an Techem zusammenhängen, sind für Techem unverbindlich. Die Ablehnung anderer Geschäftsbedingungen wird nicht in jedem Fall besonders erwähnt.

1.3 Ungeregelte Fragen werden nach dem Schweizerischen Obligationenrecht beurteilt.

1.4 Diese Bedingungen ersetzen alle früheren Ausgaben. 

2. Angebote

2.1 Angebote haben grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Monaten. Abweichende Gültigkeitsfristen bedürfen einer expliziten Erwähnung in der Offerte.

2.2 Techem behält sich vor, vom Auftrag ganz oder teilweise zurück zu treten, wenn Lieferanten von Techem ihrerseits den eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen können.

3. Bestellung, Auftragsbestätigung, Annullierung 

Der Kunde hat nach Erhalt der Auftragsbestätigung acht Tage Zeit, um offensichtliche Mängel in der Bestätigung Techem mitzuteilen. Ohne Einwand des Kunden innerhalb dieser Frist gilt der Wortlaut unserer Auftragsbestätigung. Dies gilt auch für Lieferfristen und sinngemäss für Abrufbestellungen und Abholungsvereinbarungen.

4. Preise, Abbildungen, Masse, Gewichte

4.1 Preisänderungen bleiben vorbehalten und können ohne Voranzeige in Kraft treten.

4.2 Angebotspreise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der Offertengültigkeit.

4.3 Die Preise verstehen sich in der Regel ohne MwSt.

4.4 Konstruktions- und Massänderungen bleiben Techem vorbehalten, sie kann Materialien und Teile durch gleichwertige Produkte ersetzen.
Produktefotos sind nicht verbindlich!

5. Liefer- und Abholungspflicht 

5.1 Die Lieferpflicht besteht aufgrund der Auftragsbestätigung. Höhere Gewalt, Streik, verspäteter Materialeingang entbinden Techem auf erste Erklärung hin von der vollständigen Lieferung zum bestätigten Termin.

5.2 Bei Warenlieferungen ist die Lieferpflicht durch Übergabe der Ware an die Transportunternehmung erfüllt.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet bestellte Waren und Leistungen zum vereinbarten Termin abzunehmen. Eine Rückzugsklausel wegen verspäteter Termine ist nicht vereinbart. 

5.4 Speziell beschaffte Artikel (NANR) können nicht annulliert und nicht retourniert werden. Sobald das Material bei Techem im Lager eintrifft, wird dieses direkt ausgeliefert und verrechnet.

6. Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung 

6.1 Die Montage, Inbetriebnahme und Wartung, sowie der Betrieb der gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen haben nach den von Techem erstellten Angaben und Vorschriften zu erfolgen. Sie können durch Techem oder durch von Techem autorisierte Dritte ausgeführt werden. Garantieansprüche für die Funktion von Anlagen setzen eine ordnungsgemässe Inbetriebnahme (inkl. Inbetriebnahmeprotokoll, etc.) durch Techem oder eine autorisierte Partnerfirma voraus.

6.2 Folgende Arbeiten fallen nicht unter die Vertragsleistung: - Entlüften der Gesamtanlage - Durchspühl- und Entschlammungsarbeiten - Arbeiten an Heizungs- und Wasserleitungen, Regel- und Abstellorganen - Arbeiten, die nichts mit unserem Metier zu tun haben.

7. Reklamation / Mangelrüge

Wenn die gelieferten Waren oder die ausgeführten Arbeiten nicht vertragsgemäss sind und sichtbare Mängel aufweisen, muss dies der Kunde innerhalb acht Tagen ab Anlieferung des Materials bzw. der Fertigstellung der Arbeiten schriftlich geltend machen. Bemängelte Produkte müssen zur Beurteilung immer an Techem gesendet werden. 

8. Haftung

Erweist sich die Lieferung / Leistung als nicht vertragsgemäss, ist Techem Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben, Ersatz zu leisten oder Gutschrift zu erteilen. Für Leistungen Dritter, die zur Schadenfeststellung bzw. Behebung erbracht werden, haftet Techem nur, wenn der Auftrag direkt durch Techem erteilt wurde. Jeder weitere Anspruch wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausbedungen. 

9. Rücksendung

Techem ist nicht verpflichtet, vom Käufer falsch oder zuviel bestellte Ware zurückzunehmen. Voraussetzung für eine Gutschrift in Kulanz ist die Rücklieferung in unbeschädigter Originalverpackung, sowie eine Kopie des ursprünglichen Lieferscheins. Für Geräte mit Zulassungen (wie z.B.: Wärme-, Kälte- und Wasserzähler) verfällt eine Rückgabemöglichkeit vier Monate nach Lieferung. 

Für die Bearbeitung wird eine Handlinggebühr abgezogen. Auftragsbezogen bestellte Geräte, Sonderausführungen und nicht mehr im Verkaufsprogramm geführte Produkte können nicht zurückgenommen werden. Eine Rücknahmemöglichkeit besteht ausschliesslich für ungebrauchte Geräte. 

10. Kosten und Risiken des Versandes

10.1 Techem bestimmt das Transportunternehmen oder den Transportweg.

10.2 Die Transportkosten-/Verpackungskostenanteil gehen zu Lasten des Empfängers.

10.3 Bei Expresslieferungen werden zusätzliche Aufwendungen separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Nach Übergabe des Materials an die Transportunternehmung geht das Risiko an den Empfänger über. 

11. Garantie / Gewährleistung / Rückverfolgbarkeit

11.1 Die Garantie-, bzw. Gewährleistungszeit beträgt zwei Jahre ab Auslieferungsdatum oder ab dem Tag der Inbetriebnahme durch Techem, maximal jedoch 36 Monate nach Auslieferung. Für Installationen, welche durch Techem ausgeführt werden, beträgt die Garantiezeit zwei Jahre ab Montagedatum. Der Ersatz von Teilen während der Garantiezeit hat keine Garantieverlängerung zur Folge.

11.2 Abweichende Garantiefristen sind nur gültig, wenn sie von Techem schriftlich bestätigt werden.

11.3 Techem garantiert, dass die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen mängelfrei sind und den im Angebot oder auf dem Leistungsschild enthaltenen Angaben entsprechen.

11.4 Als Mängel gelten nur Defekte, die ernstlich die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. Keine Mängel sind erzeugungsbedingte Unregelmässigkeiten im Aussehen und eine angemessene Abnützung von Teilen mit beschränkter Lebensdauer (Elektroteile, Dichtungen usw.).

11.5 Aus der Garantie sind Schäden ausgenommen, die durch höhere Gewalt, Überlastung, unsachgemässen Betrieb, Eingriffe unbefugter Dritter, aggressive Medien, verschlammtes Wasser, zu hohe Mediums- und/oder Umgebungstemperatur bei Wärmemessgeräten usw. entstehen.

11.6 Die Garantiepflicht erlischt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung seitens Techem Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Materialien oder den Installationen vorgenommen haben.

11.7 Ihre Garantiepflicht erfüllt Techem nach eigener Wahl, indem sie defekte Teile ersetzt oder repariert und zwar vor Ort oder an einer Reparaturstelle. Auf weitere Verpflichtungen (Feststellung der Schadenursache, Auswechselkosten, Expertisen usw.) geht Techem nicht ein.

11.8 Insbesondere lehnt Techem jede Haftung für Folgeschäden (Betriebsunterbrechungen, entgangener Gewinn, etc.) explizit ab.

11.9 Die Garantiesumme ist in allen Fällen beschränkt auf den Fakturabetrag. Material, für welches Garantieersatz geleistet wurde, ist Eigentum von Techem. Jede weitere Haftung wird abgelehnt.

11.10 Die vollständige Rückverfolgbarkeit der Geräte ist erst mit der durch Techem erfolgten Inbetriebnahme gewährleistet. Die Seriennummern aller Messgeräte werden ab diesem Zeitpunkt für die individuelle Wärmekostenabrechnung erfasst. 

12. Zahlungsbedingungen für Servicedienstleistungen und Warenlieferung

12.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Erhalt ohne Abzug von Skonto zahlbar.

12.2 Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen einer Gegenforderung des Auftraggebers aus einem anderen Vertragsverhältnis ist nicht zulässig.

12.3 Für unsere Rechnungen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur an uns, Techem (Schweiz) AG, Urdorf, geleistet werden.

12.4 Bei Zahlungsverzug werden die handelsüblichen Zinsen verrechnet.

13. Eigentumsvorbehalt

Techem behält sich das Eigentum an den Lieferungen / Leistungen bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der Techem erforderlich sind, mitzuwirken. 

14. Gerichtsstand

 Für beide Seiten gilt Zürich als Gerichtsstand.  

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Urdorf ZH.  

16. Gültigkeit

Diese allgemeinen Bedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Sie gelten auch, wenn der Kunde kein Exemplar dieser Version in greifbarer Nähe hat. 

17. Siehe auch separate Vertragsbedingungen für:

- allgemeine Vertragsbedingungen für Ablese-/Abrechnungsdienstleistungen VHKA/VEWA
- allgemeine Vertragsbedingungen für Dienstleistungen ZEV sowie Ladestationen
- vertragliche Leistungen und Bedingungen für Wartungsangebote 

 

Techem (Schweiz) AG
Steinackerstrasse 55 – 8902 Urdorf

www.techem.ch
Stand 01/05/2023

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